Verkehrskundeunterricht VKU

Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung ist nachzuweisen, dass der Verkehrskundeunterricht von acht Stunden Dauer bei einem Fahrlehrer besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen und ist obligatorisch.

Der Verkehrskundeunterricht soll, namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre, zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. Die Bewerber/innen, die zum Besuch eines Verkehrskundeunterrichts verpflichtet sind, können erst am Kurs teilnehmen, wenn sie im Besitz des Lernfahrausweises sind.

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