Führerausweis auf Probe

Warum diese neue Regelung?

Man will mit dieser neuen Regelung die Verkehrssicherheit erhöhen. Die 20 bis 24-jährigen Lenker sind statistisch öfters an Verkehrsunfällen beteiligt als ältere Verkehrsteilnehmer. Bei dieser Altersgruppe bilden Verkehrsunfälle die häufigste Todesursache. Das Ziel ist die Reduktion der Verkehrsunfälle von jugendlichen Neulenkern.

Probezeit und Weiterbildung

Die Probezeit beträgt 3 Jahre. Während dieser Zeit muss eine Weiterbildung von insgesamt 16 Stunden besucht werden. Die Kursgebühr dürfte sich im Rahmen des Gegenwertes von 8 Fahrstunden bei einem Fahrlehrer bewegen. Der erste Kurstag soll innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. In diesem Kurs werden Unfälle analysiert und dabei das jugendtypische Risikoverhalten und die physikalischen Kräfte, die beim Fahren wirken als Ursachen berücksichtigt. Am zweiten Kurstag absolvieren alle Kursteilnehmenden eine sogenannte Feedbackfahrt. Ferner vertiefen die Kursteilnehmenden die Kenntnisse über umweltschonendes und energiesparendes Fahren.
Kursveranstalter siehe Verkehrssicherheitsrat. www.vsr.ch

Informationen zur obligatorischen 2-Phasenausbildung

 

Nach bestandener Führerprüfung melde ich euch unverbindlich bei der A – Z Verkehrsschule in Gossau an. Falls ihr den Kurs dort absolviert, erhält ihr eine Reduktion von Fr. 30.00.

Verschärfte Sanktionen während der Probezeit

Während der Probezeit unterstehen die Lenker/Innen auch einem verschärften Sanktionsregime. Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht führt zur Annullierung der Fahrberechtigung! Gleiche Bedingungen gelten auch für Lenker/Innen, die mutwillig die Weiterbildung während der Probezeit versäumen!
Nähere Einzelheiten: Administrativmassnahmen Admas